Bis zu 1200,- Euro jährliche Steuerersparnis: so funktioniert’s:
Den Steuerbonus für Handwerksleistungen erhalten Sie für die reinen Arbeitskosten rund um Ihre Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dabei können Sie 20% von maximal 6000,- € also bis zu 1200,- € an Steuern einsparen. Dabei ist zu beachten, dass steuerliche Vorteile nur auf Arbeits- und Fahrtzeiten des Handwerkers, nicht aber auf die Materialkosten gelten gemacht werden können. Daher müssen diese getrennt in der Rechnung aufgeführt sein. Anbauten und Neubauten sind von der Regelung ausgeschlossen.
Absetzen können diese Leistung nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer sondern auch Mieter. Mit der Einkommenssteuererklärung legen Sie dem Finanzamt Ihre entsprechenden Rechnungen vor. Dazu verlangt das Finanzamt einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.
Der Steuerbonus entfällt, wenn die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gelten gemacht wurden und auch nicht, wenn zinsvergünstigte Darlehen oder steuerfrei Zuschüsse im Rahmen öffentlicher Förderungen für die Maßnahme in Anspruch genommen wurden.