Förderungen, Steuerbonus, günstige Finanzierungen für Handwerksleistungen.

Wer mit Handwerksleistungen modernisiert erhält viele Förderungen. Als Meisterbetrieb im Handwerk und zertifizierter Spezialist für barrierefreies Bauen beraten wir Sie hinsichtlich der optimalen Finanzierung, Förderung und Steueroptimierung und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Erledigung der Formalitäten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gern weiter.
Sie erreichen uns unter Telefon 0271 385228

Wärmedämmung und Modernisierung

Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen – wie z.B. die Dämmung von Haussockeln und Hausfassaden im Wärmedämmverbundsystem – waren noch nie so günstig, wie dies aktuell der Fall ist. KfW, Bafa, Kommunen und regionale Finanzdienstleister bieten maximale Förderungen und extrem günstige Darlehen. Die meisten Programme bestehen aus verschiedenen Bausteinen. Um in den vollen Genuss aller Förderungen zu kommen, sollten Sie sich umfassen beraten lassen.

Viele dieser Programme sind kombinierbar und hängen von den unterschiedlichsten Faktoren ab. Daher können wir an dieser Stelle nur einen kleinen Auszug über laufende Programme geben, Gerne beraten wir Sie aber individuell hinsichtlich Ihrer geplanten Maßnahmen.

Neben umfassenden Gebäudesanierungen profitieren auch Einzelmaßnahmen von:

  • Zinsgünstige Kredite zu 1% für Privat
    KfW-Programm 152: 1% effektiv für 10 Jahre fest, gestaffelt nach Laufzeit
  • Zinsgünstige Kredite zu 2,37% für Privat
    KfW-Programm 238: 2,37% effektiv für 10 Jahre fest, gestaffelt nach Laufzeit
  • 10% Rückvergütungszuschuss bei Eigenkapitalnutzung
    KfW-Programm 430 zur Verbesserung der Energiebilanz des Eigenheims

Steuerbonus

Bis zu 1200,- Euro jährliche Steuerersparnis: so funktioniert’s:

Den Steuerbonus für Handwerksleistungen erhalten Sie für die reinen Arbeitskosten rund um Ihre Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dabei können Sie 20% von maximal 6000,- € also bis zu 1200,- € an Steuern einsparen. Dabei ist zu beachten, dass steuerliche Vorteile nur auf Arbeits- und Fahrtzeiten des Handwerkers, nicht aber auf die Materialkosten gelten gemacht werden können. Daher müssen diese getrennt in der Rechnung aufgeführt sein. Anbauten und Neubauten sind von der Regelung ausgeschlossen.

Absetzen können diese Leistung nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer sondern auch Mieter. Mit der Einkommenssteuererklärung legen Sie dem Finanzamt Ihre entsprechenden Rechnungen vor. Dazu verlangt das Finanzamt einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.

Der Steuerbonus entfällt, wenn die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gelten gemacht wurden und auch nicht, wenn zinsvergünstigte Darlehen oder steuerfrei Zuschüsse im Rahmen öffentlicher Förderungen für die Maßnahme in Anspruch genommen wurden.

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